2. Wohnen

Wem gehört die Stadt?

„Wie Menschen denken und Leben, so bauen und wohnen sie.
Johann Gottfried von Herder – Kulturphilosoph

  • Die städtische Wohnbaugesellschaft (WBG) soll sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren und dabei von der Stadt weiter unterstützt werden: für bezahlbaren Wohnraum für Menschen in Augsburg.
  • Bereitstellung von besonders günstigem Wohnraum für einkommensschwache Bürger durch öffentliche, kommunale Wohnungen. Wer eine  Wohnung mit einkommensorientierter Fördeung erhält  (EoF), wohnt nicht in einer Sozialwohnung.  Bei der einkommensorientiert geförderten Wohnung kann die Miete auch höher sein.
  • Die Stadt muss deshalb selbst öffentlichen Wohnraum bauen und auch Wohnungen kaufen (z.B. Gründung eines Eigenbetriebs oder eines kommunalen Unternehmens, weil die WBG eine eigenständige GmbH ist, die Gewinn erwirtschaften soll). Es müssen so viele Wohnungen wie möglich dem freien spekulativen Markt entzogen werden, um dauerhaft Mieten wieder zu senken.
  • Es bedarf einer sozialen Grundstücks- und Bodenpolitik, statt privaten Investoren das Feld zu überlassen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen weiter konsequent anwenden (z.B. Ledvance).
  • Städtische Grundstücke auch in Erbpacht vergeben, statt sofort zu verkaufen.
  • Wohnbaugenossenschaften müssen unterstützt werden. Wenn Neubauprojekte von der Stadt vergeben werden, sollen hier besonders genossenschaftliche Organisationsformen bevorzugt werden, welche auch Gemeinschaftsflächen zur Quartierentwicklung anbieten wollen. Hier ist eine Bonusgeschossflächenoption in die Bauplanung mit aufzunehmen und nachhaltige Mobilitätskonzepte sind zu fördern.
  • Förderung von gemeinschaftlichem Mehrgenerationen-Wohnen; Konzeptvergabe bei Grundstücken statt Höchstgebotsvergabe.