Kultursozialticket

Das »Kultursozialticket« der Stadt Augsburg .
– Ein verfehlter Ansatz –

Kultur ist ein menschliches Grundbedürfnis. Jeder Mensch muss das Recht zur kulturellen Teilhaber besitzen. Deshalb gilt: für die Polit-WG sind gerade die Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen VIPs – uns ist ihr Recht zur kulturellen Teilhaber ein Anliegen.

Der erklärte Zweck des Kultursozialtickets ist es, auch finanziell schlechter gestellten Menschen die Teilhabe am städtischen Kulturangebot zum symbolischen Eintrittspreis von 1 Euro ermöglichen. Allerdings wurde dieses Angebot in einer Weise umgesetzt, die nicht nur diskriminierend ist, sondern seine Sinnhaftigkeit insgesamt in Frage stellt.

Beleg dafür ist, dass von Juli 2017 bis Juni 2018 (also innerhalb eines Jahres) nur insgesamt 703 solcher Tickets erworben wurden. Das sind im Schnitt nicht einmal 2 Tickets pro Tag. Diese offensichtliche Unattraktivität hat unseres Erachtens ihren Grund in den aktuellen Konditionen:

Berechtigt zum Erwerb sind, gemäß Angaben der Stadt Augsburg, Bezieher von ALG II (HARTZ IV) nach SGB II, Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII, Bezieher von Altersrente bis zu einer gewissen Höchstgrenze sowie »sonstige Bedürftige in vergleichbaren finanziellen Situationen (z. B. BAföG beziehende Studenten)«.
Allerdings erfolgt der Nachweis der Berechtigung allein über den Tafelausweis: »Der Tafelausweis fungiert gleichzeitig als Kultursozialticket. Wird er an den Kassen der teilnehmenden Institutionen vorgelegt, erhält man die Eintrittskarte zum symbolischen Preis von jeweils 1 Euro«.


»Der ermäßigte Eintritt richtet sich nach dem Abendkassen-Prinzip und erfolgt erst 20 Minuten vor Beginn der Veranstaltung. Eine Reservierung ist nicht möglich.«

Diese aktuelle Praxis verfehlt den eigentlichen Zweck des Kultursozialtickets in mehrerlei Hinsicht: Die aktuellen Konditionen schrecken, wie die Nutzungszahlen belegen, von der Nutzung ab, statt zu ermuntern. Das Vorzeigen des Tafelausweises und damit der eigenen Bedürftigkeit an der Kasse, womöglich in einer Schlange wildfremder Menschen, entwürdigt die potenziellen Be zieher*innen.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich viele Menschen – aufgrund der Angst vor sozialer Stigmatisierung – scheuen, einen Tafelausweis zu beantragen. Zudem ist die Tafel Augsburg e.V. ein rein privater Verein mit Sitz in relativ abgelegener Lage in Oberhausen.
Der Personenkreis, der auf Vergünstigungen angewiesen ist, um eine angemessene kulturelle Teilhabe sicherzustellen, ist weit größer als die oben genannten Gruppen. Er umfasst auch Bezieher*innen von Mindestlohn, kinderreiche Familien, Geflüchtete – um nur einige zu nennen. Diese Personengruppen haben aber aktuell keinen Anspruch auf das Kultursozialticket.

Im Fall von Veranstaltungen/Aufführungen bürden die Konditionen des Kultursozialticket den potentiellen Nutzer*innen einen hohen, möglicherweise vergeblichen Zeitaufwand und versteckte Kosten auf: Sie müssen sich zur Spielstätte begeben, ohne zu wissen, ob sie an der Abendkasse überhaupt zum Zuge kommen werden. Dafür entstehen ihnen aber ggf. Kosten für den ÖPNV, die sie selbst tragen müssen (während etwa beim regulären Theaterticket die ÖPNV-Anfahrt inklusive ist). Das Risiko dieser Zeit- und Geldverschwendung setzt die Hürden sehr hoch, es überhaupt mit dem Kultursozialticket zu versuchen.

Letzteres ist ein besonderes Problem im Bereich Kultur für Kinder. Denn welche Eltern wollen ihren Kindern schon einen Ausflug ins Theater versprechen, wenn sie beim Losfahren noch gar nicht wissen, ob sie das Versprechen einhalten können?


Mission Impossible? – Die kommunale »Kulturrevolution« in Augsburg

Die Polit-WG möchte erreichen, dass die Nutzung von kommunalen Kulturangeboten insgesamt kostenlos für alle Bürger möglich ist. Kultur darf keine Geldfrage sein. Während kostenlose schulische und universitäre Bildung glücklicherweise längst eine allgemein akzeptierte Selbstverständlichkeit ist, gilt dies leider nicht für kulturelle Bildung. Und der Verzicht auf Eintrittspreise für kommunale Kulturangebote würde auch nicht zum finanziellen Fiasko führen, denn diese haben insgesamt nur einen Anteil von deutlich unter 10% am Kulturbudget der Stadt. Eine Aufstockung der Mittel um diesen Prozentsatz oder Einsparungen (vor allem bei kostenintensiven Prestigeprojekten wie der Theatersanierung) könnten die entgangenen Eintrittsgelder kompensieren. Leider ist diese Einsicht der aktuellen Stadtregierung nicht zu vermitteln. Deshalb schlagen wir als Zwischenlösung eine Reform der Praxis des »Kultursozialtickets« vor:

Das VIP-Ticket – Eine Einladung an alle zur kulturellen Teilhabe

Um das Kultursozialticket gerechter und praxisnäher zu machen, fordern wir folgende Änderungen der bestehenden Praxis:
Der herablassende Name des »Kultursozialtickets« wird geändert in »VIP-Ticket«. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass den Kultureinrichtungen gerade auch diejenigen Menschen wichtig sind, denen der Zugang zu Kulturveranstaltungen bisher kaum möglich war. Das ist nicht nur eine Geste der sozialen Wertschätzung, sondern auch eine Investition in die Zukunft dieser Einrichtungen, schließlich werden damit neue Publikumsschichten und -generationen an Kultur herangeführt. VIP-Tickets können (gegen Vorlage der VIP-Karte) an der Abendkasse aber auch bereits im Vorverkauf (bis zur Ausschöpfung eines Kontingents von max. 25% der verfügbaren Karten) für alle städtischen Museen und alle städtischen oder städtisch geförderten Kulturveranstaltungen zum Preis von 1 Euro erworben werden. In Museen gilt keine Kontingentbeschränkung. Im Fall von städtisch geförderten Veranstaltungen erstattet die Stadt den Veranstaltern den Differenzbetrag zum regulären Eintrittspreis.
Anspruch auf VIP-Tickets bzw. die Ausstellung einer VIP-Karte haben (ohne jede Bedürftigkeitsprüfung) alle in Augsburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, die einen solchen (aufgrund ihrer Selbsteinschätzung) beantragen (unbürokratisches Vertrauensprinzip).

Die Karte wird von der Meldebehörde in Form einer ansprechend gestalteten, personalisierten Karte (alternativ: Familienkarte) aus umweltschonendem Material ausgestellt. Im Fall einer Dauerausschöpfung des Maximalkontingents kann über eine Berechtigungsprüfung gemäß nachgewiesener Bedürftigkeit nachgedacht werden.

Druck dir dein eigenes VIP-Ticket und nutze es!

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